Die Beiratstagung des Hessischen Tischtennis-Verbandes fand am vergangenen Samstag in der Volkshalle in Pohlheim (Watzenborn-Steinberg) statt. Die Delegierten, bestehend aus dem Vorstand, den Bezirkssportwarten und Bezirksjugendwarten, den Kreiswarten, je einem Vertreter der Verbandsausschüsse und der Rechtsausschüsse des Verbandes hatten hauptsächlich über Anträge zu den Ordnungen zu entscheiden. Insgesamt lagen 32 satzungsgemäß gestellte Anträge vor. Die wichtigsten Änderungen die beschlossen wurden und zur Spielzeit 2018/19 in Kraft treten:
1. Erhöhung der Gebühren (befristet auf drei Jahre)
Dieser Punkt brachte wie erwartet die größte Diskussion, die aber äußerst konstruktiv verlief. Letztendlich entschieden sich die Delegierten mit über 78% der Stimmen für eine Gebührenanpassung, die folgende Erhöhung vorsieht:
Grundabgabe an den Verband 100 Euro (bisher 75 Euro)
Startgeld pro Mannschaft - Hessen- und Verbandsliga 100 Euro (75 Euro)
bezirksgebundene Spielklassen 85 Euro (60 Euro)
kreisgebundene Spielklassen 70 Euro (45 Euro)
Nachwuchsklassen 22,50 Euro (15 Euro).
Die Erhöhung ist notwendig um die Vereinsentwicklung und den Schulsport zu stärken und die Leistungszentren in der jetzigen Konzeption erhalten zu können.
2. WO A 13.2 Abweichungen
Gleich sechs Anträge befassten sich mit dem gemischten Spielbetrieb (Damen in Herrenmannschaften). Für den Zuständigkeitsbereich des HTTV, gilt folgende Regelung:
Spielerinnen dürfen entweder in weiblichen oder männlichen Mannschaften als Stamm- oder Reservespieler gemeldet und eingesetzt werden. In den Mannschaften des jeweils anderen Geschlechts derselben Altersklasse sind zusätzlich eine Meldung und ein Einsatz als weiblicher Ergänzungsspieler (WES) zulässig.
3. WO F 3.4.7 Spielklassenverzicht/Abmeldung
Hier wurde einen Klarstellung für den Zuständigkeitsbereich des HTTV gefasst, der folgende Regelung vorsieht:
Die Mannschaften, die zum Direktaufstieg verpflichtet sind, verlieren das Recht auf Spielklassenverzicht.
Alle Änderungen werden im plopp 04 publiziert. Eine ausführliche Erläuterung insbesondere zur Gebührenerhöhung wird sowohl im plopp 05, als auch in einem der folgenden Newsletter erfolgen.