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Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Vereine können weiterhin beantragt werden

Bis zum 31. Dezember 2020 gilt, dass die Förderanträge unverändert gestellt werden können.

Autor:

Geschäftsführer

Anlässlich einiger Nachfragen informieren der lsbh klarstellend, dass die Förderrichtlinie Coronahilfe für Sportvereine des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMDIS) bis zum 31. Dezember 2020 gilt und Förderanträge unverändert gestellt werden können. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie unverändert hier: https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine. Weitere Informationen zu Corona-Finanzhilfen sowie zum Wiedereinstieg in den Sportbetrieb finden Sie auf unseren FAQ-Seiten im Internet: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des HMDIS gibt im Übrigen eine soeben veröffentlichte Sportförderrichtlinie, welche die relevanten Informationen im nicht-investiven Bereich zusammenfasst. Sie finden diese Richtlinie hier: https://innen.hessen.de/sport/sportfoerderrichtlinie

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