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Ordnungsgebühr für unvollständiges Antreten wird ausgesetzt

Die Ordnungsgebühren für unvollständiges Antreten werden für die Saison 2021/2022 ausgesetzt.

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Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 einstimmig beschlossen, dass keine Ordnungsgebühren für unvollständiges Antreten berechnet werden. Dieser Beschluss gilt für die gesamte Saison 2021/2022.

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