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Ordnungsgebühren wegen Nichtantreten ausgesetzt

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Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 03.12.2021 festgelegt, dass Nichtantreten einer Mannschaft rückwirkend zum 15.11.2021 bis zum Ende der Vorrunde finanziell nicht zu sanktionieren.

Die entsprechenden Strafbescheide wurden seitens der Geschäftsstelle zurückgehalten, so dass nur wenige versendete Rechnungen storniert werden müssen. 

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