Der HTTV bemüht sich, seinen Webauftritt in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot unseres Webauftritts.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweisemit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Es bestehen aktuell noch folgende Mängel in der Umsetzung:
Kontrastmängel 1.4.3 Contrast (Minimum) (Level AA)
Zu lange alternative Texte 1.1.1 Non-text Content (Level A)
Übersprungene Überschrifteneben 1.3.1 Info and Relationships (Level A), 2.4.1 Bypass Blocks (Level A), 2.4.6 Headings and Labels (Level AA)
Redundaten Links 2.4.4 Link Purpose (In Context) (Level A)
Redundante Titel bei Links
An der Behebung dieser Mängel wird gearbeitet
b. Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in den Plattformen Youtube und Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich von 1zu1 Prototypen GmbH & Co KG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Updates abgeschlossen sind, wird diese Information aktualisiert.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt beziehungsweise überarbeitet. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer von https://wave.webaim.org durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:
- Anpassung der Schriftgrößen
- Farb- und Kontrasteinstellungen
- Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
- Nachtmodus und Blaulichtfilter
- Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Das Menü von Eye-Able® Assist kann über das Symbol oder die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich an unsere verantwortliche Kontaktpersonen. Kontakt für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Hessischer Tischtennis-Verband
Grüninger Str. 17, 35415 Pohlheim
Tel 06403/9568-0
geschaeftsstelle@httv.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation wenden.
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Taunusstraße 3
65183 Wiesbaden
info@digitales.hessen.de
Telefonzentrale: 0611 32-0
https://digitales.hessen.de