Im Rahmen der Beratungen wurden insgesamt neun Ordnungen verabschiedet, die ergänzend zur neuen Satzung des HTTV gelten. Dazu zählen unter anderem die Finanzordnung, die Beitrags- und Gebührenordnung sowie die Ordnung für Individualwettbewerbe. Alle Ordnungen wurden einstimmig beschlossen, was die sehr gute Vorbereitung der neuen Satzung und der entsprechenden Ausarbeitung der Ordnungen durch das Präsidium unterstreicht.
Zur Wettspielordnung lagen insgesamt 18 Anträge vor.
Ein kontrovers diskutierter Antrag des Spielausschusses bezog sich auf eine Anpassung der Teilnahmemöglichkeit von Nachwuchsspielern an Kreis- und Bezirksmeisterschaften. Ab der kommenden Spielzeit ist die Teilnahme von Nachwuchsspielern an den Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen sowie den Hessischen Meisterschaften laut bundeseinheitlicher Wettspielordnung auf die A-Klasse beschränkt. Der Spielausschuss hatte vorgeschlagen, diese Beschränkung auf Kreis- und Bezirksmeisterschaften auszuweiten. Nach intensiven Diskussionen wurde der Antrag dahingehend abgeändert, dass die Beschränkung lediglich für Bezirksmeisterschaften gelten soll. Diese modifizierte Fassung wurde schließlich mit knapper Mehrheit angenommen.
Einstimmig beschlossen wurde die Begrenzung der Teilnahme auf maximal zwei Mannschaften eines Vereins in der Hessenliga Jugend. Zudem wurde mit deutlicher Mehrheit entschieden, das sogenannte Sonderstartrecht abzuschaffen. Darüber hinaus entfällt ab der kommenden Saison der Passus, wonach zurückgezogene oder gestrichene Mannschaften in der folgenden Spielzeit ein Startrecht in der nächsttieferen Spielklasse erhalten. Damit hat der HTTV die Anpassung an die Bundes-WO beschlossen, sodass betroffene Mannschaften in der darauffolgenden Saison kein automatisches Startrecht mehr in einer bestimmten Spielklasse haben.
Des Weiteren wurde das Präsidium des HTTV beauftragt, eine Änderung der Bundes-WO in Bezug auf die Vergabe des Reservespielerstatus zu beantragen. Hintergrund ist eine vom Kreis Fulda bemängelte Ungleichbehandlung von Spielern, die innerhalb eines Jahres den Verein wechseln. Derzeit erhält ein Spieler, der durchgehend für seinen aktuellen Verein spielt, den Reservespielerstatus erst nach zwei aufeinanderfolgenden Halbserien mit jeweils weniger als drei Einsätzen. Ein Spieler, der hingegen seinen Verein wechselt, bekommt diesen Status bereits nach einer Halbserie mit weniger als drei Einsätzen. Ziel der angestrebten Änderung ist es, hier eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Mit diesen Beschlüssen hat der HTTV wesentliche Anpassungen vorgenommen, die sowohl auf strukturelle als auch auf wettkampfrelevante Entwicklungen im Tischtennissport reagieren.
Die beschlossenen Ordnungen und Anträge werden im kommenden plopp veröffentlicht.