Finanzierung Kreisleistungszentren
Sehr geehrte Sportkameradinnen,
sehr geehrte Sportkameraden,
die Tischtennisabteilung des TSV 1910 Albshausen e. V. hat folgende Vorschläge für die Finanzierung und Erhaltung der Kreisleistungszentren in der bisherigen Form:
- Eine Finanzierung der Leistungszentren sollte in erster Linie über die Abteilungen / Vereine erfolgen, die zurzeit keine Nachwuchsarbeit leisten. Das Kriterium hierfür ist die Meldung einer Nachwuchsmannschaft für den aktiven Spielbetrieb. Eine Strafgebühr von 30,- € halten wir pro Saison ohne Nachwuchsmannschaft für angebracht.
Begründung:
Der HTTV hat mit einer strategischen Strafe, im Bereich des Schiedsrichterwesens, für ein Umdenken in diesem Bereich gesorgt. Die Zahlen der Schiedsrichter sind seit der Einführung der Bestrafung bis auf Kreisebene gestiegen. Eine Bestrafung wie im Vorschlag 1 könnte also auch ein Umdenken im Bereich des Nachwuchssportes zur Folge haben. Mehr Nachwuchsarbeit und somit auch mehr Nachwuchsmannschaften führen unweigerlich auch zu einer Stärkung unseres Kreises.
- Eine zweite Finanzierung könnte aus den Abteilungen / Vereinen resultieren, die Spielerinnen und Spieler in den Leistungszentren haben. Hier sollte eine Abgabe von 10,- € pro Teilnehmer pro Monat eingerichtet werden.
Begründung:
Abteilungen und Vereine die bereits eine gute Nachwuchsarbeit leisten, sollten nicht durch weitere Abgaben für den Nachwuchs im Lahn-Dill-Kreis bestraft werden. Diese Abteilungen stärken bereits durch ihre Arbeit den Kreis und setzen folgerichtig ihre finanziellen Mittel bereits entsprechend ein.
Beide Vorschläge zusammen sollten die genannten Verluste, die durch das Wegbrechen der Einnahmen entstanden sind, ausgleichen.
Einen Fortbestand der Arbeit in den Kreisleistungszentren halten wir aus unserer Sicht für absolut notwendig, um auch in Zukunft die Nachwuchsarbeit weiterhin strukturiert nach vorne zu bringen.
Sebastian Köhler