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Veröffentlichung von vereinsbezogenen bzw. personenbezogenen Daten

Mit Schreiben der Geschäftsstelle vom 01.06.2004 bzw. 08.06.2004 wurde allen Vereinen / TT-Abteilungen bzw. den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Verbandes, der Bezirke und der Kreise mitgeteilt, dass aus rechtlichen Gründen (Bundesdatenschutzgesetz) für die Veröffentlichung bestimmter Daten eine Zustimmung erforderlich ist. Hierzu wurden die jeweils in der Geschäftsstelle erfassten Daten mitgeteilt und um eine entsprechende Rückantwort, ggf. Änderung/Ergänzung der Daten gebeten.

Mit Schreiben der Geschäftsstelle vom 01.06.2004 bzw. 08.06.2004 wurde allen Vereinen / TT-Abteilungen bzw. den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Verbandes, der Bezirke und der Kreise mitgeteilt, dass aus rechtlichen Gründen (Bundesdatenschutzgesetz) für die Veröffentlichung bestimmter Daten eine Zustimmung erforderlich ist. Hierzu wurden die jeweils in der Geschäftsstelle erfassten Daten mitgeteilt und um eine entsprechende Rückantwort, ggf. Änderung/Ergänzung der Daten gebeten.

Bei Ablauf der Rücksendefrist liegt der Geschäftsstelle von über 85 % der Vereine und ca. 60 % der Mitarbeiter die Antwort vor. Die noch fehlenden Antworten erbitten wir bis spätestens 23.07.2004.

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