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Hinweise zum Frischkleben

Hier finden Sie einige Hinweise zur Umsetzung der neuen Bestimmungen in den hessischen Spielklassen.

Frischkleben:

Gemäß WSO 1.2 (A2) Spielregeln Absatz 2, ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume verboten.

Bei Veranstaltungen, an denen kein OSR anwesend ist, muss eine Zuwiderhandlung durch einen Protest auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden. Dabei ist RO 4.3.1 und 4.3.1.1 zu beachten "Ein Protest ist unter Angabe der Gründe auf dem Spielberichtsformular - ggf. auf der Rückseite - zu vermerken und zu unterschreiben. Der Protest auf dem Spielberichtsbogen entbindet jedoch nicht von den Voraussetzungen zur Einreichung eines Rechtsmittels gemäß 4.2, das innerhalb von 7 Tagen eingelegt werden muss."
Der Protest muss "Vor dem Mannschafts- Doppel- oder Einzelspiel beim gegnerischen Mannschaftsführer erfolgen, wenn die Gründe vor dem Spiel bekannt sind" .

Da die endgültige Entscheidung durch den Klassenleiter, ob nur ein Verweis, oder ein Spiel bzw. alle Spiele, für den Spieler als verloren gewertet werden, erst nach Erhalt des Spielberichtsbogen erfolgen kann, müssen vorsorglich so viele Spiele ausgetragen werden, bis der Siegespunkt sichergestellt ist.

Bestrafungskriterien:

1. Ein Spieler, der in einem umschlossenen Raum frisch klebt und der Aufforderung sofort nachkommt, seine Tätigkeit im Freien fortzusetzen, wird vom Klassenleiter nur mit einem Verweis belegt.
2. Ein Spieler, der in einem umschlossenen Raum frisch klebt und der Aufforderung nicht nachkommt, seine Tätigkeit im Freien fortzusetzen, für den wird das nachfolgende Spiel, durch den Klassenleiter, als verloren gewertet.
3. Ein Spieler, der auch zu einem weiteren Spiel im umschlossenen Raum frisch klebt, für den werden alle weiteren Spiele, durch den Klassenleiter, als verloren gewertet.
Jede Veranstaltung wird vom Klassenleiter gesondert gewertet.


Beispiel 1:
Mannschaft A tritt gegen Mannschaft B an. Unmittelbar vor dem Spiel klebt ein Spieler der Mannschaft A innerhalb umschlossener Räume. (Umkleideräume, Flur, Halle etc.) Er wird aufgefordert, draußen zu kleben. Er kommt der Aufforderung nach. Mannschaft B legt trotzdem einen Protest ein, vermerkt dies auf dem Mannschaftsspielbogen. Innerhalb 7 Tage erfolgt die schriftliche Begründung sowie Erfüllung sämtlicher Formvorschriften gem. Rechtsordnung.
Im Ergebnis erhält der Spieler einen Verweis vom Klassenleiter.


Beispiel 2:
Mannschaft A spielt gegen Mannschaft B. Es steht zwischen beiden Mannschaften 9:4, das Spiel wäre für Mannschaft A normalerweise gewonnen.
Vor/Nach dem 1. Doppel/Einzel klebt ein Spieler der Mannschaft A frisch in der Halle bzw. Nebenräume. Mannschaft B fordert den Spieler der Mannschaft A auf, dies zu unterlassen und draußen zu kleben.
Der Spieler kommt der Aufforderung nicht nach, worauf Mannschaftsführer B Protest einlegt, dies auf dem Mannschaftsspielbogen vermerkt und anschließend alle Formalien gem. RO innerhalb 7 Tage erfüllt.
Das folgende Einzel wird für den Spieler aus der Mannschaft A somit nach Erfüllung aller Rechtsformalien als verloren gewertet. Der Spielstand wäre somit nicht 9:4, sondern 8:5. Es muss daher so lange weitergespielt werden, bis der nach dem neuen Spielstand Siegpunkt/Unentschieden erreicht ist.

Beispiel 3:
Hierbei handelt es sich um ein Beispielkriterium einer Wiederholungstat gemäss Beispiel 2, wobei hier alle Spiele (Doppel/Einzel) als verloren gewertet werden, sofern der Spieler Beispiel 2 bereits erfüllt hat und nochmals innerhalb geschlossener Räume frisch klebt.

gez. Ressortleiter Mannschaftssport Peter Biehler

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