Zum Inhalt springen

DTTB-Hauptausschuss beschließt neue Kleberegelung

Frankfurt/Main. Hauptargument für die Änderung der bislang gültigen Bestimmungen zum Kleben ist der Gesundheitsschutz der Spieler. Insofern fordert die ITTF alle Spieler auf, keine Kleber mehr zu verwenden, die so genannte schädliche flüchtige Lösungsmittel enthalten. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern wird auf den Spieler übertragen. Hinsichtlich der Kontrollen im Erwachsenenbereich wird der DTTB die Terminierung der ITTF übernehmen (also ab 1. September 2008). Die Kontrollen im Jugendbereich wird der DTTB vorziehen (ab 1. September 2007), wie der Hauptausschuss nun beschlossen hat.

Frankfurt/Main. Nun ist es endgültig: Die Mitglieder des Hauptausschusses des Deutschen Tischtennis-Bundes haben nahezu einstimmig die endgültige Fassung der neuen Kleberegel für den Bereich des DTTB beschlossen.

Eine frühere Entscheidung über die Auslegung der Ende Mai während der WM in Zagreb avisierten Regelung war durch die späte Veröffentlichung des endgültigen Regeltextes durch den Weltverband ITTF nicht möglich. Die Abweichung in Deutschland gegenüber der internationalen Vorlage kommt wie bereits mehrfach angekündigt bei den Kontrollen im Jugendbereich zustande, die schon ab 1. September 2007 wirksam werden. DTTB-Generalsekretär Matthias Vatheuer zeigte sich erfreut über das mit überwältigender Mehrheit zustande gekommene Votum: "Durch die überraschende Beschlussfassung der ITTF im Mai und die relativ späte Formulierung der neuen Regel durch den Weltverband sind der DTTB und seine Mitgliedsverbände unter Zeitdruck gesetzt worden. Nun haben wir eine klare Linie für den nationalen Bereich vorgegeben. Wir gehen davon aus, dass sich die neue Regel auch im Erwachsenenbereich schnell durchsetzt, auch wenn es hier in dieser Saison noch keine Kontrollen und keine Sanktionen gibt. Die Tischtennisindustrie hat bei den Belägen und Klebesystemen schon jetzt gute Alternativen auf den Markt gebracht."

Hauptargument für die Änderung der bislang gültigen Bestimmungen zum Kleben ist der Gesundheitsschutz der Spieler. Insofern fordert die ITTF alle Spieler auf, keine Kleber mehr zu verwenden, die so genannte schädliche flüchtige Lösungsmittel enthalten. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF eingestellt worden. Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern wird auf den Spieler übertragen. Hinsichtlich der Kontrollen im Erwachsenenbereich wird der DTTB die Terminierung der ITTF übernehmen (also ab 1. September 2008). Die Kontrollen im Jugendbereich wird der DTTB vorziehen (ab 1. September 2007), wie der Hauptausschuss nun beschlossen hat.

Kontrollen sollen vor den Spielen durchgeführt werden, dann könnte der Schläger noch gewechselt werden. Kontrollen nach den Spielen gibt es dann, wenn "konkrete Verdachtsmomente" vorliegen. Ein Positivtest würde dann zum Verlust dieses einen Spieles führen. Gleiches gilt bei einem positiven Test vor dem Spiel, wenn der betroffene Spieler sich weigert, den Schläger zu wechseln. Das Klebeverbot in umschlossenen Räumen bleibt zunächst bestehen, da bei Erwachsenenveranstaltungen vermutlich einige Spieler weiter die "alten" Kleber verwenden werden, da dies in der neuen Saison noch nicht bestraft wird. Auf Bundesebene wird der DTTB bei den Nachwuchswettbewerben Klebekontrollen durchführen. Kontrollen auf darunterliegenden Ebenen obliegen der jeweilig zuständigen Organisation. Kontrollen dürfen nur durch geprüfte Schiedsrichter vorgenommen werden.
Der DTTB wird die aktuelle Saison nutzen, um Erfahrungen mit der neuen Kleberegelung und den Tests zu sammeln. Die Erkenntnisse werden ausgewertet und das Testverfahren daran ausgerichtet.

Der DTTB möchte an dieser Stelle die Aktiven, Trainer, Schiedsrichter, Funktionäre und alle Tischtennisfreunde informieren. Anbei finden Sie deshalb die neuen Kleberegeln des DTTB und der ITTF:


Die vom Hauptausschuss angenomme Kleberegelung für den Bereich des DTTB im Wortlaut:

Wettspielordnung des DTTB

A Allgemeines
2 Spielregeln

Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.

Abweichend von den Internationalen Tischtennisregeln gilt im gesamten Bereich des DTTB:

Die Regelungen der ITTF zur Schlagreihenfolge für Rollstuhlfahrer (Tischtennisregel A 8.3) gelten im Bereich des DTTB auch für Doppelpaarungen, die aus einem Fußgänger und einem Rollstuhlfahrer gebildet werden.

Das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist bis einschließlich 31.08.2008 bei allen Veranstaltungen verboten.

Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Jugendveranstaltungen ab 01.09.2007 durchgeführt. Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter vorgenommen werden. Sie sollen vor einem Spiel vorgenommen werden. Dann kann ein Schläger, der schädliche flüchtige Lösungsmittel aufweist, noch ausgetauscht werden.
Bei begründetem Verdacht entscheidet der Oberschiedsrichter, ob eine Schläger-Kontrolle nach einem Spiel durchgeführt wird.
Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn nach dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat.
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Bis einschließlich 31.08.2008 gilt zusätzlich: Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler innerhalb umschlossener Räume geklebt hat.

Allen Veranstaltern wird dringend empfohlen, das Rauchen und den Konsum von Alkohol innerhalb des umschlossenen Raumes, in dem der Wettkampf stattfindet, zu untersagen und zu unterbinden. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen im Schüler- und Jugendbereich.
...
6 Materialien
6.1 Materialien sind:
- Tische
- Netzgarnituren
- Bälle
- Schlägerhölzer
- Schlägerbeläge
- Kleber
- Klebertestgeräte
- Komplettschläger
- Umrandungen
- Böden
- Schiedsrichtertische
- Schiedsrichterstühle
- Zählgeräte
- Namensschilder
- Spielergebnisanzeigen
- Tischnummern
- Handtuchbehälter
- Ballboxen
- Getränkeboxen
- Mikrofone
- Videoanlagen
- Sitzgelegenheiten für Spieler, Trainer und Betreuer.

6.2 Bei allen offiziellen Veranstaltungen müssen die von der ITTF zugelassenen Materialien benutzt werden...


Bundesligaordnung des DTTB

5 Wertung
5.1 Wertung von einzelnen Spielen
Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler innerhalb umschlossener Räume geklebt hat (gilt bis einschließlich 31.08.2008) oder mit nicht von der ITTF zugelassenen Schlägerbelägen antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.


Ausschreibungen zu Bundesveranstaltungen
KLEBEREGELUNG: Das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist bei allen Veranstaltungen verboten. Für die Teilnehmer wird außerhalb der Spielhalle ein gesonderter Bereich zum Frischkleben eingerichtet. Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Jugendveranstaltungen ab 01.09.2007 durchgeführt.


Sofern nach einem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat, wird dieses Spiel im Einzel- und Mannschaftssport als verloren gewertet.
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Bis 31.08.2008 gilt zusätzlich: Sofern festgestellt wird, dass ein Spieler innerhalb geschlossener Räume geklebt hat, wird das nächste Spiel dieses Spielers als verloren gewertet.

DTTB



Die neue Kleberegel des Weltverbandes ITTF im Wortlaut:

3.2.4 Kleben

3.2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.

3.2.4.2 Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben, bei Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit durchgeführt. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet werden.

Die gegenwärtigen Testverfahren der ITTF, die bereits vor dem 25. Mai 2007 bestanden, werden bei Jugendveranstaltungen bis 1. Januar 2008 , bei allen anderen Veranstaltungen bis 1. September 2008 beibehalten. Von diesen Terminen an werden neue Testverfahren und Protokolle eingesetzt, um schädliche flüchtige Lösungsmittel aufzuspüren.

3.2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.

"Austragungsstätte" bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen.

Aktuelle Beiträge

Partner und Sponsoren