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DTTB informiert über Gültigkeit der ITTF-Belaglisten

Frankfurt (kel). Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, behalten diese im Bereich des DTTB bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.).
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - am 1.04. und am 1.10. - eine Liste zugelassener Beläge ("list of authorised racket coverings"), die seit April 2008 auch sofort zum jeweiligen Erscheinungsdatum für die nächsten sechs Monate gültig werden. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport ausschließlich verwendet werden dürfen. Diese Listen übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.

Frankfurt (kel). Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, behalten diese im Bereich des DTTB bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.).
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - am 1.04. und am 1.10. - eine Liste zugelassener Beläge ("list of authorised racket coverings"), die seit April 2008 auch sofort zum jeweiligen Erscheinungsdatum für die nächsten sechs Monate gültig werden. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport ausschließlich verwendet werden dürfen. Diese Listen übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Zweiteilung und die neuen Daten der Gültigkeitsdauer kann es jedoch
vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste vom 01.04. steht nicht mehr auf der Liste vom 01.10..
Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass die ITTF-Listen Nr. 29 sowie die Liste Nr. 29B ab sofort gleichermaßen im nationalen Spielbetrieb gültig sind.
Das bedeutet, dass Neuaufnahmen in der Liste 29B ebenfalls ab sofort gültig sind,
Beläge jedoch, die in Liste 29 geführt, aber in der Liste 29B nicht mehr erscheinen, bis zum Ende der Spielzeit 2008/2009 im nationalen Spielbetrieb eingesetzt werden können.
Beläge der Liste 29 mit der Kennzeichnung "verboten ab 01.07.2008" haben auch
weiterhin keine Zulassung mehr. Diese Bestimmung gilt ab sofort bis zum 30.06.2009

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