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Wann wird gegen den Datenschutz verstoßen?

Über das aktuelle Thema sprach der Medienbeauftragte des HTTV Rolf Schäfer mit Alexander Elsas, dem Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes.

Wann wird gegen den Datenschutz verstoßen?

Datenschutz ist ein heikles Thema. Das gilt nicht nur für Internetbetreiber, die eine Homepage verwalten. Datenschützer sind heute als Internetfeuerwehr überall tätig. Es kann fast jeden erwischen. Bilder dürfen nicht so einfach veröffentlicht werden, wie geht man mit Mitgliedsdaten um und vieles mehr. Über das aktuelle Thema sprach der Medienbeauftragte des HTTV Rolf Schäfer mit Alexander Elsas, dem Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes.

 

? Was ist bei der Veröffentlichung von Bildern zu beachten?

 

Alexander Elsas: Bei jeder Bildveröffentlichung sollte man darauf achten, die Rechte am Bild zu haben, der Fotograf ist hier der Urheber. Auch dürfen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen nicht verletzt werden. Idealerweise lässt man sich eine schriftliche Einverständniserklärung geben.

 

? Dürfen Berichte aus anderen Medien auf der Homepage veröffentlicht werden?

 

Alexander Elsas: Da das andere Medium typischerweise der Urheber ist, braucht man auch das Einverständnis des Urhebers. Das beliebte Übernehmen von Artikeln aus der lokalen Tagespresse ist somit nicht in Ordnung.

 

? Wie ist mit Links zu verfahren?

 

Alexander Elsas: Links sind eher unproblematisch, solange man nicht den Eindruck erweckt, die verlinkten Inhalte stammen nicht vom eigentlichen Urheber. Aber für Links wird man möglicherweise in Haftung genommen, hier sollte man regelmäßig kontrollieren, ob die verlinkten Inhalte noch die sind, die man ursprünglich verlinkt hat.

 

? Kann man Mails bedenkenlos weiterleiten?

 

Alexander Elsas: E-Mails unterliegen dem Postgeheimnis, also auch hier nicht ohne Einverständnis des Absenders.

 

? Wann und welche Daten von Personen darf man veröffentlichen?

 

Alexander Elsas: Mit Einverständnis des Betroffenen gibt es da eigentlich keine Einschränkung, diese sollte man entsprechend haben. Ohne Einwilligung am besten gar keine!

 

? Welche Folgen haben die Betroffenen bei Verstößen zu erwarten?

 

Alexander Elsas: Die Aufsichtsbehörden können empfindliche Geldstrafen verhängen. Maßgeblich ist übrigens das Bundesdatenschutzgesetz, das z. B. hier eingesehen werden kann: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

 

? Gibt es Literatur, die sie zum Thema Datenschutz empfehlen können?

 

Alexander Elsas: Gerade für die Vereinspraxis ist sehr empfehlenswert:

Frank Weller / Achim Behn: Datenschutz für Vereine - Leitfaden für die Vereinspraxis, ISBN 978-3503126897

 

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