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DTTB-Bundestag beschließt neuen Abschnitt M der Wettspielordnung

Abweichungen zur WO (z. B. bei einer Pandemie, im Katastrophenfall etc.) können zukünftig temporär beschlossen werden.

Autor:

Geschäftsführer

Um in Zukunft Rechtssicherheit und Flexibilität für krisenbedingte Ausnahme-Regelungen zu haben, hat der DTTB im Umlaufverfahren, gemäß den Änderungen im Vereinsrecht „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, Anpassungen der Wettspielordnung beschlossen.

Festgelegt wurden auf DTTB-Ebene das Entscheidungsgremium, das durch Vorgaben staatlichen Rechts durch Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunen oder Behörden in Krisenzeiten (z. B. bei einer Pandemie) Abweichungen zur Wettspielordnung sowie korrespondierender oder zusätzlicher Bestimmungen vornehmen darf. Bei einer hundertprozentigen Rückmeldequote wurde einstimmig angenommen, dass das DTTB-Präsidium der zukünftige Entscheidungsträger ist.

Im HTTV wurde das Entscheidungsgremium auf der Beiratstagung in Frankfurt festgelegt. Mit der Annahme durch den DTTB-Bundestag wir das Präsidium auf Verbandsebene zukünftig der Entscheidungsträger sein.

Die Abweichungen bei Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten regelt ab sofort der neue Abschnitt M der WO, der mit 99,57 % Zustimmung ein deutliches Votum fand.

Die aufgrund der Beschlüsse angepasste Wettspielordnung, sowie die verabschiedeten Anträge der HTTV-Beiratstagung werden in plopp 7/2020 veröffentlicht.  Zeitnah wird auch die Wettspielordnung im Downloadbereich, sowie in der App angepasst. 

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