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Vereinsservice  

Coronaschutzverordnung bis 19. August verlängert

Zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen beschlossen.

Autor:

Geschäftsführer

Der Vereinssport ist weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt. 

Die wichtigste Änderung die den Sport betrifft, gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Weiterhin gilt das Präventions- und Eskalationskonzept der hessischen Landesregierung.

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