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Vereinsservice  

Ab Donnerstag, 25.11.2021 gilt die 2G-Regel

Neuerungen in der Landesverordnung führen zu Anpassungen im Sportbetrieb

Autor:

Geschäftsführer

Ab Donnerstag, 25.11.2021 gelten Neuerungen der Corona-Schutzverordnung -CoSchuV-.
Maßstab dafür ist nunmehr die sogenannte Hospitalisierung-Inzidenz, welche auch für den Sportbetrieb relevant ist.

Daraus folgt:   

Hospitalisierungs-Inzidenz > 3 = 2G-Regel (Teilnahme nur für geimpfte und genesene Personen gemäß §3 Satz 1 Nr. 1 oder 2 der CoSchuV).

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind. Diese brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
Bei Schülerinnen und Schülern ist somit weiterhin ein Testheft ausreichend.

Was gilt somit ab Donnerstag 25.11.21 für dem Tischtennis-Spielbetrieb in Hessen?

Das HTTV-Präsidium hat als Entscheidungsgremium am 23.11.2021 folgendes beschlossen:

1) Der Mannschaftsspielbetrieb wird unter den geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.

2) Der Einzelspielbetrieb wird unter den jeweils geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.

3) Der Pokalspielbetrieb wird unter den jeweils geltenden, rechtlichen Bestimmungen fortgesetzt.

Begründung:

Der Sportbetrieb ist weiterhin erlaubt. Ziel und im Interesse der meisten Vereine ist eine sportliche Wertung zu erreichen. Dies wäre mit einer abgeschlossenen Vorrunde (Abschnitt M WO) gegeben. Wir halten es für vertretbar den Spielbetrieb unter Bedingungen der 2G-Regel aufrecht zu erhalten. Uns ist bewusst, dass mit den neuen Regelungen für viele Mannschaften noch größere Probleme auftreten, als dies ohnehin in den vergangenen Wochen der Fall war.

Neben der Sorge um den Gesundheitsschutz seiner Verbandsangehörigen und den Umsetzungsmöglichkeiten bei seinen Mitgliedsvereinen, die immer im Fokus des Präsidiums liegen, verlangt die Satzung aber auch am Erhalt des Tischtennissportes mitzuwirken. Aktuell kann das Angebot im Rahmen der vorliegenden Schutz- und Hygienemaßnahmen aus Sicht des HTTV durchaus noch wahrgenommen werden.

Die Entwicklung behalten wir weiterhin täglich im Auge. Bei Änderungen werden wir die Vereine per Newsletter und über die HTTV-Homepage entsprechend informieren.

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