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Personal/Hintergrund  

Änderung Stammspielberechtigung im Seniorenbereich ab der Saison 2024/25

Ab 1. Juli wird entsprechend der Verein mit der SBSM der Stammverein

Teilnehmende einer Senioren DM ©DTTB

Änderung Stammspielberechtigung im Seniorenbereich ab der Saison 2024/25

Mit Inkrafttreten der Turnierlizenz zum 1. Juli 2024 ändert sich die Stammspielberechtigung im Seniorenbereich. Bislang ist die Mannschaftsspielberechtigung im Erwachsenenbereich die maßgebliche dafür, in welchem Landesverband oder für welchen Verband eine Spielerin oder ein Spieler ein Individual-Turnier bestreitet. Ab der neuen Saison ist die Spielberichtigung im Seniorenbereich dafür entscheidend.

Die Änderung der Stammspielberechtigung im Seniorenbereich schafft eine Vereinheitlichung, denn:

Der Stammverein beim Nachwuchs ist der, der die Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb im Nachwuchsbereich hält.
Bei den Erwachsenen ist der Stammverein der, bei dem die Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb im Erwachsenenbereich liegt.
Bei den Seniorinnen und Senioren wird ab dem 1. Juli 2024 entsprechend der Verein mit der Spielberechtigung für den Seniorenmannschaftsspielbetrieb (SBSM) der Stammverein.

Diese Vereinheitlichung haben die Delegierten des Bundestags 2021 mehrheitlich angenommen. Für den Großteil der Senioren ändert sich dadurch nichts. Betroffen sind nur die, deren Spielberechtigung bei Senioren- und Erwachsenenspielbetrieb in unterschiedlichen Vereinen wahrgenommen wird.

Ein fiktives Beispiel:

Timo Boll hat seine Mannschaftsspielberechtigung im Erwachsenenbereich für Borussia Düsseldorf. Will er jetzt mit alten Freunden aus Höchst im Odenwald im Seniorenmannschaftsspielbetrieb teilnehmen, dann müsste er ab dem 1. Juli 2024 alle Einzelturniere für den TSV Höchst spielen, etwa Kreismeisterschaften und Co. Bei nationalen Veranstaltungen würde er dann für Hessen starten, nicht wie zuvor für den Westdeutschen Tischtennis-Verband, in dem sein TTBL-Klub Düsseldorf liegt.

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