Digitale plopp-Ausgabe 02/2025 ist online!

Die neue Ausgabe mit vielen interessanten Berichten und Informationen rund um den Tischtennissport in Hessen ist online.
In dieser Ausgabe:
- DTTB-Top 24
- Hessische Meisterschaften Jugend 19 und 13
- Series Finals 2024
Hier geht es direkt zum plopp 02-2025.
Für die Anmeldung zum Newsletter, mit dem sie den plopp immer am dritten Freitag im Monat direkt per Link ins E-Mail-Postfach geschickt bekommen, finden Sie hier eine Anleitung.
Geben Sie die Information gerne an alle tischtennisbegeisterten Vereinsmitglieder, Freunde und Bekannte weiter.
Viel Spaß beim Lesen
Der Redaktionsrat
Save the Date: Hessen spielt Tischtennis 2025!

Markiere Dir den Termin für das hessenweite Tischtennis-Event des Jahres: Vom 1. bis 11. Mai 2025 findet erneut „Hessen spielt Tischtennis“ statt!
Freue Dich auf vielfältigste Angebote, Vereinsaktionen und einfach überall Tischtennis erlebbar zu machen. Nähere Informationen zu Anmeldemöglichkeiten und Programmpunkten folgen in den kommenden Wochen.
Bleib gespannt – und sichere dir jetzt schon die Teilnahme für deinen Verein!
Bescheiderstellung im HTTV

Das Verfahren zur Erstellung von Ordnungsstrafen in click-TT wurde grundlegend überarbeitet. Anstelle der bisherigen wöchentlichen Versendung von Strafbescheiden als Rechnungen erhält der Verein nun zunächst einen sogenannten "Bescheid". Dieser Bescheid, der eine entsprechende Bescheidnummer enthält, dient als Vorabinformation und ist keine Rechnung. Der Verein hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Bescheid wird zudem im Vereinspostfach von click-TT abgelegt und kann dort jederzeit abgerufen werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Rechnung mit einer entsprechenden Rechnungsnummer versendet.
Wichtig: Auf Grundlage des Bescheides ist keine Überweisung vorzunehmen. Die Zahlung erfolgt erst nach Erhalt der Rechnung. Wie in der Rechtsmittelbelehrung angegeben, kann ein Einspruch bei der zuständigen Einspruchskammer eingelegt werden. Wir empfehlen jedoch zunächst, einen formlosen Widerspruch bei der zuständigen Stelle (hier: Geschäftsstelle des HTTV) einzureichen, beispielsweise per E-Mail oder telefonisch. In diesem Gespräch können der strittige Sachverhalt und die getroffene Entscheidung erörtert und möglicherweise ein Einspruch vermieden werden.
nuScore: Der digitale Spielbericht Der Gegner hat den Spiel-Pin nicht dabei! Und nun?

Die „Spiel-Pins“ für den Punkt- und Pokalspielbetrieb können auch kurz vor Spielbeginn abgerufen werden. Sollte der Gastverein jedoch nicht in der Lage sein, den Spiel-Pin abzurufen, bleibt nur die Möglichkeit, den Papier-Spielbericht zu verwenden. Dieser muss dann fristgerecht in click-TT erfasst werden. Für diesen Fall wurde im Spielbericht von click-TT unter „2.3 Proteste“ eine neue Abfrage implementiert.
WICHTIG: Setzen Sie diesen Haken bitte nur, wenn der Heimverein den digitalen Spielbericht nutzen wollte, dies jedoch aufgrund des fehlenden Spiel-Pins des Gastvereins nicht möglich war. Sobald diese Option ausgewählt wird, erhält der Gastverein einen Strafbescheid gemäß §3 der Strafordnung.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen plopp-Ausgabe 02-2025.
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