Voraussetzung für die KSR-Ausbildung
Für die KSR-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter ist 16 Jahre
- Mitgliedschaft in einem Verein im HTTV
Folgende Regularien wurden für die KSR-Ausbildung festgelegt:
- Die Anmeldung zur KSR-Ausbildung erfolgt über click-TT.
- Der KSR-Anwärter muss an allen vier Online Seminaren
teilnehmen (KSR-Online 1-4). - Die schriftliche Prüfung zum KSR besteht aus 25 Fragen, die in 20 Minuten zu beantworten sind. Die schriftliche Prüfung wird am Tag der praktischen Übung abgelegt.
- Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss der KSR eine mündliche Prüfung (Online) und eine praktische Prüfung bei einer HTTV-Veranstaltung absolvieren.
- Eine Hospitation innerhalb des ersten Jahres.
- Nach bestandener Prüfung ist innerhalb eines Jahres eine Kreisschiedsrichter-Fortbildung (möglichst im Kreis des Mitgliedsvereins) zu besuchen.
- Die KSR-Erstlizenz wird für 1 Jahr erteilt.
- Je Spielzeit sind 3 Einsatztage zu erbringen.
- Danach muss der KSR mindestens alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
Ausbildung von TSR zum KSR
Möchten TSR ihr Einsatzgebiet erweitern, müssen sie an der KSR-Ausbildung teilnehmen. Im Rahmen ihrer Ausbildung haben sie an den ersten beiden Online-Modulen der KSR-Ausbildung teilgenommen. Um die KSR-Lizenz zu erwerben, müssen TSR am dritten und vierten Online-Modul der KSR-Ausbildung teilnehmen und alle Prüfungen und Voraussetzungen bestehen.