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Voraussetzung für die KSR-Ausbildung

Für die KSR-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Mindestalter ist 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem Verein im HTTV

 Folgende Regularien wurden für die KSR-Ausbildung festgelegt:

  • Die Anmeldung zur KSR-Ausbildung erfolgt über click-TT.
  • Der KSR-Anwärter muss an allen vier Online Seminaren
    teilnehmen (KSR-Online 1-4).
  • Die schriftliche Prüfung zum KSR besteht aus 25 Fragen, die in 20 Minuten zu beantworten sind. Die schriftliche Prüfung wird am Tag der praktischen Übung abgelegt.
  • Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss der KSR eine mündliche Prüfung (Online) und eine praktische Prüfung bei einer HTTV-Veranstaltung absolvieren.
  • Eine Hospitation innerhalb des ersten Jahres.
  • Nach bestandener Prüfung ist innerhalb eines Jahres eine Kreisschiedsrichter-Fortbildung (möglichst im Kreis des Mitgliedsvereins) zu besuchen.
  • Die KSR-Erstlizenz wird für 1 Jahr erteilt.
  • Je Spielzeit sind 3 Einsatztage zu erbringen.
  • Danach muss der KSR mindestens alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.

Ausbildung von TSR zum KSR

Möchten TSR ihr Einsatzgebiet erweitern, müssen sie an der KSR-Ausbildung teilnehmen. Im Rahmen ihrer Ausbildung haben sie an den ersten beiden Online-Modulen der KSR-Ausbildung teilgenommen. Um die KSR-Lizenz zu erwerben, müssen TSR am dritten und vierten Online-Modul der KSR-Ausbildung teilnehmen und alle Prüfungen und Voraussetzungen bestehen.

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