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Was ist zu tun wenn ein "Bescheid" wegen einer Ordnungsstrafe kommt ???

Das Verfahren zur Erstellung von Ordnungsstrafen in click-TT wurde grundlegend überarbeitet. Anstelle der bisherigen wöchentlichen Versendung von Strafbescheiden als Rechnungen erhält der Verein nun zunächst einen sogenannten "Bescheid".

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Das Verfahren zur Erstellung von Ordnungsstrafen in click-TT wurde grundlegend überarbeitet. Anstelle der bisherigen wöchentlichen Versendung von Strafbescheiden als Rechnungen erhält der Verein nun zunächst einen sogenannten "Bescheid". Dieser Bescheid, der eine entsprechende Bescheidnummer enthält, dient als Vorabinformation und ist keine Rechnung. Der Verein hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Bescheid wird zudem im Vereinspostfach von click-TT abgelegt und kann dort jederzeit abgerufen werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Rechnung mit einer entsprechenden Rechnungsnummer versendet.

Wichtig: Auf Grundlage des Bescheides ist keine Überweisung vorzunehmen. Die Zahlung erfolgt erst nach Erhalt der Rechnung. Wie in der Rechtsmittelbelehrung angegeben, kann ein Einspruch bei der zuständigen Einspruchskammer eingelegt werden. Wir empfehlen jedoch zunächst, einen formlosen Widerspruch bei der zuständigen Stelle (hier: Geschäftsstelle des HTTV) einzureichen, beispielsweise per E-Mail oder telefonisch. In diesem Gespräch können der strittige Sachverhalt und die getroffene Entscheidung erörtert und möglicherweise ein Einspruch vermieden werden.

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