1. Kreissportwart - Diese Position ist seit längerem vakant.
2. Kreisjugendwart
Der Kreisjugendwart ist Vorsitzender des Kreisjugendausschusses.
Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Aufgabenbereichen des Bezirksjugendaus-
schusses und des Kreisjugendausschusses.
Darüber hinaus ist er zuständig und verantwortlich für
– die Vertretung des Nachwuchses gegenüber dem Kreisvorstand,
– die Nominierung und Betreuung der Kreisjugendauswahl,
– die Nominierung für Veranstaltungen auf Bezirksebene entsprechend ggf. vorgegebener
Quoten
3. Kreisschiedsrichterwart
Der KSRW hat die Aufgabe, die Schiedsrichterangelegenheiten auf Kreisebene zu regeln. Dazu
zählen u.a.:
– Einsatz von OSR zu allen den Kreis betreffenden Veranstaltungen und Meisterschaftsspielen,
soweit nicht vom SRA geregelt,
– Ausbildung und Fortbildung von KSR nur in Zusammenarbeit mit dem SRA,
– Auswahl und Nominierung geeigneter KSR für die Ausbildung zum VSR,
– Unterstützung des SRA in allen den Bereich Schiedsrichter betreffenden Aufgabenstellungen,
– Teilnahmepflicht an den jährlichen Arbeitstagungen mit dem SRA.
Steht beim Kreistag ein Kandidat ohne Schiedsrichterlizenz zur Wahl an, so kann dieser nach
erfolgter Wahl das Amt nur dann länger als ein Jahr ausüben, wenn er innerhalb dieses Jahres eine Schiedsrichterlizenz erworben hat.