Wie schon mehrfach von mir erwähnt ist jeder Verein, der eine Mannschaft ab der Kreisliga gemeldet hat, verpflichtet einen Schiedsrichter ausbilden zu lassen. Dies sind in unserem Kreis 14 Vereine; aber nur 6 dieser Vereine stellen einen Schiedsrichter.
Ich bitte alle Verantwortlichen in den Vereinen aktiv Werbung für eine Ausbildung zum TSR bzw. KSR zu machen.
Interessierte Personen können sich in click-tt (www.httv.de/sport/schiedsrichter) anmelden. Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Peter Solz
KSRW
Info zu
TSR-Ausbildung
Die Ausbildung wird im Rahmen einer KSR-Ausbildung angeboten. Der theoretische Teil endet aber schon am ersten Tag mit einer schriftlichen Prüfung. An die theoretische Ausbildung schließt sich eine ganztägige praktische Prüfung an, in der die Kandidaten bei einer HTTV-Veranstaltung als Schiedsrichter am Tisch eingesetzt werden. Direkt an die praktische Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung. Wenn alle Prüfungsteile (schriftlich/praktisch/mündlich) mit Erfolg abgelegt sind, ist die Ausbildung zum TSR abgeschlossen.
Die nach der Ausbildung anstehenden Fortbildungsmaßnahmen finden für den TSR auf Kreisebene statt, da seine Fortbildung in die Kreisschiedsrichterfortbildung integriert wurde. Ein TSR muss vier Einsatztage je Spielzeit nachweisen, um die besuchte Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.
Für die TSR-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter ist 14 Jahre
- Mitgliedschaft in einen Verein im HTTV
Folgende Regularien wurden für die TSR-Ausbildung festgelegt:
- Die Anmeldung zur TSR-Ausbildung erfolgt über click-TT
- Der TSR-Anwärter muss einen Eingangstest absolvieren und bestehen.
- Die schriftliche Prüfung zum TSR besteht aus 25 Fragen, die in 20 Minuten zu beantworten sind.
- Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss der TSR eine praktische Prüfung bei einer HTTV-Veranstaltung absolvieren
- Eine mündliche Prüfung schließt sich an die praktische Prüfung an.
- Die TSR-Erstlizenz wird für 1 Jahr erteilt.
- Danach muss der TSR längstens alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, wobei er 4 Einsatztage je Spielzeit nachzuweisen hat.
- Ein TSR kann nicht die Funktion als OSR, SRE oder RT ausüben.
KSR-Ausbildung
Für die KSR-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter ist 14 Jahre
- Mitgliedschaft in einen Verein im HTTV
Folgende Regularien wurden für die KSR-Ausbildung festgelegt:
- Die Anmeldung zur KSR-Ausbildung erfolgt über click-TT
- Der KSR-Anwärter muss einen Eingangstest absolvieren und bestehen.
- Die schriftliche Prüfung zum KSR besteht aus 25 Fragen, die in 20 Minuten zu beantworten sind.
- Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss der KSR eine praktische Prüfung bei einer HTTV-Veranstaltung absolvieren
- Eine mündliche Prüfung schließt sich an die praktische Prüfung an.
- Eine Hospitation innerhalb des ersten Jahres.
- Die KSR-Erstlizenz wird für 1 Jahr erteilt.
- Danach muss der KSR längstens alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, wobei er 3 Einsatztage je Spielzeit nachzuweisen hat.