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Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn ein Verein die Bestimmungen gemäß WO I 1.1 bis I 1.5 dauerhaft oder vorübergehend nicht einhalten kann, ohne dass ihm ein maßgebliches Verschulden hierfür zuzurechnen ist, darf er für einen befristeten Zeitraum (längstens bis zum Ende der laufenden Spielzeit) bei der zuständigen Stelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Zuständigkeit im HTTV:

Die Antragsfrist endet mit dem 02.07. eines jeweiligen Jahres.

 • Mannschaften auf Verbandsebene - HTTV-Spielausschuss

 • Mannschaften auf Bezirksebene - Bezirkssportausschuss

 • Mannschaften auf Kreisebene – Kreisvorstand

Entscheidungen über etwaige Anträge sind bis zum Veröffentlichungsdatum des endgültigen

Spielplanes der Vorrunde, nach WO G 5.5 laut RTP eines Jahres zu genehmigen und auf der offiziellen HTTV Homepage (im Bereich der Bezirke/Kreise) zu veröffentlichen.

Hier finden Sie den Antrag auf Ausnahmegenehmigung.

Bezirk West Ausnahmegenehmigung 2026-2027

Genehmigung für die Spielsaison 2026-2027 

33029  Grossaltenstädten

35028  Oberjosbach

34025 TSG Niederhofheim

 

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